Zoll online – Pressemitteilungen – 25 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 100 Kilogramm Kaffee

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Erfurt, 3. Mai 2018

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet

Bei einer Steueraufsichtsmaßnahme stellten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Chemnitz am 2. Mai 2018 gegen 20:00 Uhr in einer Chemnitzer Shisha-Bar 25 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Der verhinderte Steuerschaden beträgt rund 1.200 Euro.

Außerdem stellten die Zöllner bei ihrer Kontrolle noch fest, dass in dieser Bar aus den verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen heraus einzelne Teilmengen verkauft wurden. Das stellt wiederum einen Verstoß gegen den Verpackungszwang dar.

Gegen den 28-jährigen Geschäftsinhaber leiteten die Beamten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein Strafverfahren und wegen des Verstoßes gegen den Verpackungszwang von Tabakwaren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe und die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Bereits gegen 17:00 Uhr stellten die Zöllner in einem Asia-Shop in Chemnitz rund 100 Kilogramm unversteuerten Kaffee sicher. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich hier auf rund 200 Euro. Auch hier leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den 62-jährigen Geschäftsinhaber wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

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Quelle : Zoll.de

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