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Ort und Datum
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Lörrach, 12. März 2025
Von einem auf den Transport von Fahrzeugen spezialisierten Unternehmen mit Sitz in Polen nahm eine Abfertigungsbeamtin am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn vor wenigen Tagen einen seit mehreren Monaten bestehenden Forderungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro ein.
Das Unternehmen, welches regelmäßig Fahrzeugtransporte aus der Schweiz nach Deutschland beziehungsweise in die Europäische Union durchführt, war zum Zeitpunkt der Kontrolle der Zöllnerin mit mehr als 11.000 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer aus früheren Einfuhren im Zahlungsrückstand gegenüber dem Hauptzollamt Lörrach. Einer noch im Dezember mit dem Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts vereinbarten monatlichen Ratenzahlungsvereinbarung war der verantwortliche Geschäftsführer bislang nicht nachgekommen, weshalb die Zollamtsleitung entschied, das Fahrzeug könne seine Fahrt nach Polen erst fortsetzen, wenn zumindest die letzten rückständigen Ratenbeträge an Ort und Stelle bezahlt würden.
Da man sich auf eine bloße Erklärung, der Betrag sei bargeldlos überwiesen worden, nicht verlassen und die offizielle Bestätigung des Zahlungseingangs abwarten wollte, wies der säumige Geschäftsführer seinen Fahrer an, den Betrag in bar zu entrichten. Immerhin konnte dieser die Forderungssumme um 3.000 Euro abtragen und seine Fahrt dann fortsetzen.
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