Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
Weltweit sind heute Tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1.200-mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen beziehungsweise Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei Letzteres aufgrund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Millionen geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
So hat der Zoll am Flughafen München letztes Jahr einen ein Meter langen lebenden Albino-Alligator, der sich im Gepäck eines Geschäftsreisenden befand, sichergestellt. Das Tier war in Frischhaltefolie eingewickelt und in schlechtem Gesundheitszustand, konnte mit tierärztlicher Hilfe aber wieder aufgepäppelt werden.
In einem anderen Fall kamen 844 getrocknete Seepferdchen per Postsendung aus dem Senegal über Deutschland und sollten weiter nach Laos. Bei der Zollkontrolle am Frachtzentrum Leipzig/Halle zeigte der Artenschutzspürhund an. Die Sendung wurde daraufhin beschlagnahmt.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht, und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Heute, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.
In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.