Zoll online – Pressemitteilungen – 6.000 Euro Strafe für Unternehmer

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Lörrach, 12. Juni 2018

Hinweis von Prüfern der Deutschen Rentenversicherung

Gegen einen im Baugewerbe tätigen Unternehmer aus dem Raum Freiburg erließ das Amtsgericht Freiburg einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro. Der Mann hat nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren nicht zur Sozialversicherung gemeldete Barzahlungen an Arbeitnehmer geleistet.

Den Sozialversicherungsträgern war so ein Schaden in Höhe von fast 22.000 Euro entstanden. Die nicht abgeführten Beiträge wurden selbstverständlich nachgefordert.

Auf die Schliche kamen die Zöllner dem Unternehmer durch einen Hinweis von Prüfern der Deutschen Rentenversicherung. Diesen war im vergangenen Jahr eine für das Baugewerbe auffällig niedrige Lohnquote des Unternehmens verdächtig vorgekommen, weshalb sie den Vorgang zur Aufnahme weiterer Ermittlungen an das Hauptzollamt abgaben.

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Quelle : Zoll.de

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