Zoll online – Pressemitteilungen – 61-jähriger Lörracher betrügt Jobcenter

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Eingangsbestätigungen und weitere Dokumente gefälscht

Weil er Sozialleistungen des Jobcenters Lörrach in Höhe von über 13.000 Euro über einen Zeitraum von mehr als vier Jahre bezogen, in dieser Zeit aber immer wieder bei verschiedenen Schweizer Firmen gearbeitet hatte, wurde ein 61-jähriger Mann aus Lörrach vom Amtsgericht Lörrach wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Diese wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Ermittlungsbeamte des Hauptzollamts Lörrach waren dem Mann durch einen Hinweis des Basler Amts für Wirtschaft auf die Schliche gekommen. Die Sozialleistungen hatte er immer wieder neu beim Jobcenter beantragen müssen, dabei seinen Lohnbezug aber jeweils verschwiegen.

Mit den Vorwürfen konfrontiert, hatte der Mann den Zöllnern Unterlagen vorgelegt, nach denen er anscheinend die Behörde über seine Arbeitsverhältnisse informiert hatte. Auf den Dokumenten waren sogar Eingangsbestätigungen des Jobcenters aufgebracht. Diese hatten sich im Nachhinein als Fälschungen herausgestellt, ebenso die Bestätigung einer Schweizer Bank, dass er dort kein Gehaltskonto führe.

Die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind selbstverständlich zurückzuzahlen.

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Quelle : Zoll.de

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