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Bußgeldverfahren und zusätzlich Strafverfahren eingeleitet
Er befände sich auf dem Rückweg von einer Geschäftsfreundin in St. Gallen und habe nichts anzumelden. So die Antwort eines 38-jährigen Reisenden mit Wohnsitz in der Ortenau gegenüber einer Zollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach bei der Einreise über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn am 3. Dezember 2021. Auch die zusätzliche und deutliche Frage nach Barmitteln oder Bargeld verneinte der Mann.
Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle fand die Beamtin dann allerdings im Kofferraum des Fahrzeugs nicht nur eine Ampulle, welche der Aufschrift nach ein Dopingmittel enthielt, in der ebenfalls im Kofferraum verstauten Reisetasche entdeckte sie zudem eine größere Menge an Bargeld. 70.000 Euro ergab die anschließende Zählung.
Weil er es unterlassen hatte, das mitgeführte Bargeld anzumelden, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Und da der Besitz und die Einfuhr von Dopingmitteln in nicht geringen Mengen verboten sind, wurde gegen ihn zusätzlich ein Strafverfahren eröffnet. Im Anschluss an die notwendigen Dokumentationen und die Sicherstellung des Dopingmittels konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
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