Zoll online – Pressemitteilungen – Abnehmer von Solarmodulen aus China bundesweit durchsucht

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München, 22. März 2018

170 Zollfahnder im Einsatz

Symbolfoto: Solarmodule

Solarmodule aus China, bei deren Einfuhr rund fünf Millionen Euro Antidumping- und Ausgleichszölle hinterzogen worden sind, sollen elf im gesamten Bundesgebiet angesiedelte Geschäftsleute von einer in Nürnberg ansässigen Firma erworben haben.

Am Dienstag, dem 20. März 2018, durchsuchten Zollfahnder aus München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover, Hamburg und Stuttgart wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei an 21 Wohn- und Geschäftsadressen Privat- und Büroräume, um an weitere Beweismittel zu gelangen.

Den elf verantwortlich handelnden Tatverdächtigen, die mit rund 35 Firmen verflochten sind, wirft die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, an einem Geschäftsmodell zur Vermeidung von Antidumping- und Ausgleichszöllen beteiligt gewesen zu sein. Sie erwarben dabei chinesische Solarmodule zum Verbau in eigenen Anlagen beziehungsweise zum Weitervertrieb und kassierten Rückzahlungen zur Unterschreitung der seinerzeit geltenden Mindesteinfuhrpreisregelung beim Import von Solarmodulen aus China.

Bei der Durchsuchungsaktion waren rund 170 Zollfahnderinnen und Zollfahnder im Einsatz, die 60 Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Nürnberg vollzogen. Dabei wurden auch eine Vorderschaft-Repetierflinte und 330 Schuss Munition mit unterschiedlichem Kaliber gefunden.

Bereits im Oktober 2017 hatten die Ermittler des Zolls eine Nürnberger Firma wegen Verdachts der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Solarmodulen aus China durchsucht und dabei Dutzende Umzugskartons Geschäftsunterlagen beschlagnahmt sowie terabyteweise Daten bei den im Fokus stehenden Drahtziehern gesichert.

Daneben erwirkten sie im vorangegangenen Verfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis jetzt sechs Haftbefehle gegen Tatverdächtige, die teilweise gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sind. Auf die Pressemitteilung des Zollfahndungsamts München vom 10. Oktober 2017 wird hierbei Bezug genommen.

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Quelle : Zoll.de

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