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Osnabrück, 7. Februar 2018
Zoll überführt Sozialbetrüger
150 Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 2.250 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Syke gegen einen faktischen Geschäftsführer aus der Friseurbranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen sowie Leistungsbetrugs.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, sind die Friseurbetriebe aus dem Landkreis Diepholz von dem Bruder des Verurteilten formell geführt worden, während alle unternehmerischen Entscheidungen von dem Angeklagten getroffen wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht tatsächlich leitete.
Dabei hat er zwischen den Jahren 2015 und 2016 zum Zweck der Einsparung von Sozialabgaben Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von mehr als 12.500 Euro entstanden.
Zudem war der 34-Jährige selbst bei dem Friseurbetrieb von Oktober 2014 bis Januar 2015 als geringfügig Beschäftigter zur Sozialversicherung angemeldet und bezog gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter Syke. Diese Arbeitsaufnahme hatte der Verurteilte dem Leistungsträger jedoch nicht mitgeteilt und so rund 1.120 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassiert.
„Neben der Geldstrafe muss der Angeklagte den gegenüber dem Jobcenter und der Sozialversicherung entstandenen Schaden begleichen“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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