Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafe auf Bewährung
Ein in Südosteuropa ansässiger Unternehmer betrieb in seinem Heimatland eine Firma, unter anderem für Oberflächenveredelungen, Wärmebehandlung, für Gravuren, Anstriche und verwandte Dienstleistungen.
Tatsächlicher Geschäftsgegenstand der Firma war jedoch die Vermittlung und Entsendung von Arbeitern nach Deutschland. Diese sollten im Baugewerbe entsprechende Dienstleistungen erbringen.
Der Unternehmer hat dabei nachweislich über einen Zeitraum von rund zwei Jahren vier Arbeiter an eine deutsche Baufirma entsandt, obwohl diese Arbeiter nicht im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung waren.
Zwar waren einige Arbeiter im Besitz eines Daueraufenthaltstitels, der die visumsfreie Ausübung einer Beschäftigung nur für 90 Tage im Jahr ermöglicht, jedoch waren die Arbeiter weit mehr als 90 Tage auf verschiedenen Baustellen tätig.
Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden – konnte dem Geschäftsmann nachgewiesen werden, in vier Fällen Ausländer nach Deutschland eingeschleust zu haben.
Da der Beschuldigte bereits vor wenigen Jahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, verhängte das Amtsgericht Regensburg gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf ein Jahr zur Bewährung.