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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt Pennant-Sittich im Reiseverkehr sicher
Am 6. Juli 2019 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main das Handgepäck eines 55-jährigen Niederländers, der nach Ägypten ausreisen wollte.
Er trug eine Tasche mit sich, in der sich eine Weinkiste befand. Die Zollbeamten stellten darin aber keinen Wein, sondern einen lebenden, rot und blau gefiederten Papagei fest. Die Recherche ergab, dass es sich um einen artengeschützten Pennant-Sittich handelte. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente waren nicht vorhanden. Der Vogel wurde beschlagnahmt.
„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass durch bessere Information, zum Beispiel über das Internet, seltener lebende Tiere geschmuggelt werden. Es kommt aber trotzdem noch viel zu häufig vor. Ich denke dabei an lebende Schildkröten, Schlangen und Vogelspinnen“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Durch seine Kontrollen leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland gültig. Derzeit sind circa 5.600 wild lebende Tierarten gelistet.
Im Jahr 2018 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 710 Sicherstellungen mit 21.423 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren 461 lebende Tiere und 300 lebende Pflanzen sowie 20.662 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen.
Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
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Quelle : Zoll.de
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