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Zoll deckt Korallenschmuggel auf


Sichergestellte Korallenbruchstücke

Zwei Kilogramm an Korallenbruchstücken entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen vom Hauptzollamt Hannover am Dienstag, dem 21. November 2023, im Gepäck einer Reisenden aus Indonesien.

Die insgesamt 18 gefundenen Korallenbruchstücke stehen unter Artenschutz und dürfen ohne die erforderlichen Dokumente nicht eingeführt werden.

„Bedauerlicherweise ist das nicht der einzige Artenschutzfall der vergangenen Woche. Am gleichen Tag, dem 21. November 2023, fanden meine Kolleginnen und Kollegen bei einem weiteren Reisenden aus den USA elf Korallenbruchstücke“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Die Steinkoralle steht nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Artenschutz und darf nur mit denen für die Einfuhr erforderlichen Dokumenten eingeführt werden.

Die weitere Bearbeitung der Sachverhalte übernimmt nun das Bundesamt für Naturschutz. Die Korallenbruchstücke wurden durch den Zoll sichergestellt.

Weitere Informationen rund um das Thema Reiseverkehr und Artenschutz erhalten Sie auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“.

Artenschutz

Quelle : Zoll.de

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