Zoll online – Pressemitteilungen – Bargeldschmuggel aufgedeckt

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Zöllner*innen stellen rund 193.000 Euro auf der Autobahn 44 sicher

In den Nachmittagsstunden des 4. Oktober 2022 leiteten Zöllner*innen des Hauptzollamts Bielefeld – Kontrolleinheit Verkehrswege Anröchte – einen Pkw mit lettischem Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr der Autobahn 44 zur zollrechtlichen Kontrolle auf den Parkplatz Kliever Mühle.

Der alleinreisende 39-jährige Fahrzeugführer erklärte gegenüber den Beamt*innen, aus Wuppertal kommend auf dem Weg nach Polen zu sein. Die bei Kontrollen immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen wurde von ihm verneint.

Auf explizites Befragen nach mitgeführtem Bargeld meldete der Mann einen Betrag von 2.500 Euro an. Das Geld hatte er in seiner Jackentasche und gab an, damit eventuell einen Pkw in Polen kaufen zu wollen.

Die Zöllner*innen entschieden sich dennoch dafür, das Fahrzeug näher zu untersuchen und entdeckten auf der Rückbank einen Rucksack, der augenscheinlich mit viel Bargeld gefüllt war.

Darauf angesprochen, gab der Mann an, dass das Geld aus dem Verkauf eines Lkws stamme und seinem Bruder gehöre. Dieser sei Inhaber einer Logistikfirma und wolle sich dafür in Polen oder Slowenien einen anderen Lkw kaufen. Er wolle sich deshalb mit seinem Bruder in Polen treffen und ihm das Geld übergeben.

Aufgrund der kleinen Stückelung des aufgefundenen Geldes und der gemachten Angaben besteht der Anfangsverdacht der Geldwäsche.

Das Bargeld von insgesamt 192.900 Euro wurde bis zur Klärung sichergestellt. Dem Fahrer wurde anschließend die Weiterreise gestattet.

Die Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen.

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands, auch zu anderen Mitgliedstaaten der EU, und im Landesinnern.

Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

Quelle : Zoll.de

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