Zoll online – Pressemitteilungen – Bargeldspürhündin Aki findet 10.775 Euro

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Kontrolle von Reisenden am Flughafen Frankfurt am Main

Am 24. Januar 2019 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main Reisende, die auf ihren Abflug nach China warteten. Mit dabei war auch Bargeldspürhündin Aki.

Beim Absuchen der Passagiere zeigte sie plötzlich Interesse an der Umhängetasche eines alleinreisenden Mannes. Sie setze sich vor den Mann und zeigte mit ihrer Nase auf das Gepäckstück. Die Beamtinnen und Beamten ließen sich die Tasche öffnen und stellten darin einige Euroscheine fest.

„Insgesamt wurden 10.775 Euro bei dem Reisenden festgestellt. Bei der Ausreise nach China hätte er diesen Betrag bei uns anmelden müssen. Die Anmeldepflicht gilt ab einem Betrag von 10.000 Euro. Aki hat hier ihre feine Nase mal wieder unter Beweis gestellt“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat (wie zum Beispiel der Schweiz) nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.

Bei der Einreise mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU muss jede Person diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen durch den Zoll auf Befragen mündlich anzeigen.

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Quelle : Zoll.de

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