Zoll ermittelte Schadenssumme von über 15.000 Euro
Weil er es unterlassen hatte, mehrere seiner Mitarbeiter an die zuständige Krankenkasse zu melden, und somit Sozialversicherungsbeiträge weder festgesetzt noch erhoben werden konnten, verhängte das Amtsgericht Offenburg auf Antrag der hiesigen Staatsanwaltschaft gegen einen 43-jähringen Bauunternehmer aus dem Ortenaukreis wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in neun Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro.
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Offenburg waren dem betrügerischen Vorgehen des Unternehmers auf die Schliche gekommen und stellten eine bei der Krankenkasse entstandene Schadenssumme in Höhe von mehr als 15.000 Euro fest.
Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.