Zoll online – Pressemitteilungen – Betrügerisches Ehepaar erhält für Leistungsbetrug Haftstrafe

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Leistungen von insgesamt 26.601 Euro zu Unrecht kassiert

Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden gegen ein Ehepaar wegen Leistungsbetrugs Haftstrafen erlassen. Gegen die beschuldigte Ehefrau wurde ein Strafbefehl über elf Monate Freiheitsstrafe und gegen den beschuldigten Ehemann ein Strafbefehl über ein Jahr und sechs Monate verhängt. Die Haftstrafe der Frau wurde zu drei Jahren und die des Mannes zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt. So lautet das Urteil für ein Ehepaar aus dem Großraum Osnabrück.

Die beiden Leistungsbezieher lebten in einer Bedarfsgemeinschaft und erzielten durch ihre selbstständige Tätigkeit als Schrottsammler nebenbei Einnahmen. Dadurch erhielten die beiden zu Unrecht 26.601 Euro Sozialleistungen. Ihren monatlichen Verdienst gaben die beiden Leistungsbezieher bei dem Jobcenter des Landkreises Osnabrück mit durchschnittlich 464 Euro an. Später erfolgte eine Korrektur, wonach es hingegen 514 Euro gewesen sein sollten. Diese Angaben erschienen dem Jobcenter jedoch nicht realistisch, und es war davon auszugehen, dass die Beschuldigten über wesentlich höhere Einnahmen verfügten.

Prüfungen bei verschiedenen Schrottverwertern im Landkreis Osnabrück ergaben, dass die Beschuldigten regelmäßig Altmetalle bei den Rohstoffbetrieben ablieferten und Einnahmen von circa 59.000 Euro erzielten.

Das erzielte Einkommen wurde dem Leistungsträger nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt. Dieser wurde dadurch getäuscht, denn er ging davon aus, dass unter Berücksichtigung des zusätzlichen Antrags „EKS“ – Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten – ein Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II in voller Höhe bestand.

Die Urteile sind rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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