Zoll online – Pressemitteilungen – Betrug am Jobcenter und der Arbeitsagentur

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Lörrach, 27. Juni 2018

Ehepaar zu mehr als 3.000 Euro Strafe verurteilt

Eine 58-jährige Frau aus Weil am Rhein hatte über einen Zeitraum von fünf Monaten vom Jobcenter Lörrach auf Antrag Sozialleistungen bezogen. Dabei verschwieg sie, dass der Ehemann gleichzeitig einer bezahlten Beschäftigung nachging, die bei der Berechnung der Leistungen hätte berücksichtigt werden müssen. Sie wurde per Strafbefehl vom Amtsgericht Lörrach zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt.

Die Ermittlungen hatten Beamte des Hauptzollamts Lörrach geführt. Dem Jobcenter war durch den Betrug ein Schaden von fast 3.800 Euro entstanden.

Der Ehemann wurde in einem anderen Verfahren auch zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Er hatte gegenüber der Arbeitsagentur, von der er über den Zeitraum eines Jahres Arbeitslosengeld in Höhe von insgesamt rund 3.300 Euro bezogen hatte, erklärt, geringfügig beschäftigt zu sein. Allerdings war er einer weitaus besser bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen.

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Quelle : Zoll.de

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