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Schwarzlohnsumme in Höhe von mehr als 280.000 Euro ermittelt
Weil er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 52.000 Euro hinterzogen hatte, verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen 35-jährigen Handwerksunternehmer aus dem Raum Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten den Unternehmer und seine Buchhaltung nach einem Hinweis im Sommer 2017 genauer unter die Lupe genommen. Die Zöllner stellten so fest, dass der Mann von 2013 bis 2017 zwei Arbeitnehmer mit einem geringfügigen Arbeitsumfang angemeldet hatte, daneben aber an mehrere andere Arbeitnehmer Schwarzlöhne bezahlte.
Im Zuge der Ermittlungen, die von den Zollbeamten mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft Freiburg geführt wurden, wurden eine Vielzahl von Bauherren als Zeugen vernommen und einige schwarzbeschäftigte Arbeiter ausfindig gemacht. Auf Grundlage der erhobenen Aussagen und der Eingeständnisse konnte eine Schwarzlohnsumme in Höhe von mehr als 280.000 Euro ermittelt werden.
Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und bezog in das Strafmaß eine noch offene Bewährungsstrafe, die der Unternehmer wegen mehrfachen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten hatte, mit ein. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeträge hat er selbstverständlich nachzuzahlen.
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Quelle : Zoll.de
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