Zoll online – Pressemitteilungen – Bielefelder Zoll zieht zum Ende des Sommerflugplans Bilanz

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Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr sind – je nachdem, aus welchem Land jemand nach Deutschland einreist beziehungsweise in welches Land jemand aus Deutschland ausreist – dem Zoll entweder schriftlich anzumelden oder nach Aufforderung mündlich anzuzeigen. Barmittel sind unter anderem Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine und bestimmte Wertpapiere (zum Beispiel Schecks).

Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Waren, für die eine besondere Mengengrenze (zum Beispiel Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Bei Reisen innerhalb der EU bestehen hinsichtlich der Einfuhr grundsätzlich keine Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Quelle : Zoll.de

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