Zoll online – Pressemitteilungen – Bilanz 2018 des Hauptzollamts Osnabrück

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862,5 Millionen Euro Steuereinnahmen; 55,3 Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben; 11,6 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt; 43,7 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt

Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach den nunmehr vorliegenden Zahlen für 2018. Herausfordernd bleiben nach seinen Worten die Entwicklung beim Brexit sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Neben der klassischen Aufgabe der Erhebung von Verbrauchsteuern, Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer galten die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Maßnahmen der mobilen Kontrolleinheiten zur Bekämpfung des Schmuggels von Tabakwaren und des Drogenschmuggels als Aufgabenschwerpunkte im abgelaufenen Jahr.

Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als 862,5 Millionen Euro an Zöllen, Verbrauchsteuern und sonstigen Steuern. Es zog Zahlungsrückstände von über 55,3 Millionen Euro ein. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung wurde ein Gesamtschaden von 11,6 Millionen Euro ermittelt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts stellte mehr als 43 Kilogramm Rauschgift sicher.

Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Einnahmen aus klassischen Zöllen in Höhe von mehr als 33 Millionen Euro für Waren aus Drittstaaten fließen in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene Einfuhrumsatzsteuer betrug über 187 Millionen Euro.

An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern wurden für den Bundeshaushalt mehr als 641 Millionen Euro eingenommen. Hierbei handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuern sowie die Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe der Zöllnerinnen und Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk durchführen. Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 16.680 Personen- und Warenkontrollen durch.

Insgesamt kam es zu rund 1.247 Beanstandungen mit 501 eingeleiteten Strafverfahren und 12 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 11.000 Ecstasy-Tabletten, 18 Kilogramm Marihuana, 19 Kilogramm Amphetamin, 3 Kilogramm Kokain und 173 Joints. Außerdem stellten die Beamten 94 Waffen sicher. Weiterhin konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen ihrer Arbeit 18.411 Zigaretten.

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen und stellt durch Betriebsprüfungen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel als Buchprüfung in der Auswertung von Geschäftsunterlagen.
Aufgrund von Prüfungen des Sachgebiets Prüfungsdienst des Hauptzollamts wurden im Jahr 2018 rund 12,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert sowie rund 300.000 Euro an die Beteiligten erstattet. Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zusätzlich zu den Prüfungen im letzten Jahr 2.282 Steueraufsichtsmaßnahmen durch.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte bilden unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist Bestandteil einer regulären Prüfung und erfolgt im Rahmen eines ganzheitlichen Prüfungsansatzes.

In 2018 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 1.267 Arbeitgeber.

Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr mehr als 1.694 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten. Zahlreiche Verfahren wurden wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn geführt.
Mit ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene oder veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 11,6 Millionen Euro.

Durch die Gerichte wurden Täter zu rund 42 Jahren Freiheitsstrafe und über 384.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 704.000 Euro.

Postverkehr, Grenzbeschlagnahmen

Auch im Jahr 2018 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig zunehmende Internethandel, insbesondere durch Käufe von Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren zahlreiche Gesetze zu beachten sind.

So ist zum Beispiel die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese Medikamente nicht freigeben. Sie sind entweder zurückzusenden oder zu vernichten. Viele technische sowie elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts einholen.
Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden zum Beispiel aufgrund von Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und vernichtet.

So wurden im Jahr 2018 bei den Zollämtern 146 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 633 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 8 Verstöße im Bereich des Artenschutzes und 16 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.

Kfz-Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kfz-Steuererhebung rund 1,2 Millionen Fahrzeuge. Das festgesetzte Steueraufkommen beträgt rund 200 Millionen Euro.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr rund 220.000 Vollstreckungsersuchen ein. Der Vollstreckungsinnendienst und die Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts vor Ort vollstreckten mehr als 55,3 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit, andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und die Zollverwaltung.

Viele der im Jahr 2018 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren (z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge) wurden aber auch über die zolleigene Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.

Zoll-Auktion

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Quelle : Zoll.de

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