Zoll online – Pressemitteilungen – Bilanz 2022 der Schwarzarbeitsbekämpfung des Gießener Zolls

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Mehr Unternehmen überprüft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2022: Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben bundesweit mehr als 53.100 Arbeitgeber überprüft (2021: 48.000; 2020: 44.700) und damit den Verfolgungsdruck erneut erheblich erhöht. Dabei wurden Schäden für Fiskus und Sozialkassen in einer Gesamthöhe von mehr als 686 Millionen Euro aufgedeckt.

Auch die Schwarzarbeitsfahnder des Hauptzollamts Gießen sind im vergangenen Jahr entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug in Nord-, Ost- und Mittelhessen vorgegangen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts.

Mit 299 Bediensteten an den Standorten Gießen, Kassel, Bad Hersfeld und Fulda ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit das größte Arbeitsgebiet des Amtes.

Darüber hinaus wurden durch die Ermittlungen der FKS kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt.

Uta Ruge, Leiterin der Hauptzollamts Gießen

„Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität (OK) bildet einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung unserer FKS. Die diesen Ermittlungen zugrunde liegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen“, sagte die Leiterin der Hauptzollamts Gießen, Uta Ruge.

„Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und benachteiligen auch seriöse Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese kriminellen Strukturen nachhaltig zu beeinträchtigen“, so die Gießener Zollchefin.

Mit der Polizei und der Steuerfahndung der Finanzämter wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Maßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täter schließlich vor Gericht zu bringen.

Insgesamt wurden 2.026 Arbeitgeber überprüft (2021: 1.709).

Einen Großteil der Arbeit der Finanzkontrolleure machte die Ermittlungsarbeit aus. Es wurden 4.368 Strafverfahren abgeschlossen (2021: 4.075). Darüber hinaus wurden 1.577 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet (2021: 1.527).

Insgesamt deckten die Ermittler mit ihrer Arbeit letztes Jahr einen Schaden für die Sozialkassen von knapp 34 Millionen Euro auf. Infolge der Straf- und Bußgeldverfahren wurden Geldstrafen und Bußgelder von mehr als 1,3 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 564 Monaten verhängt.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen – insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen – wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt wurden.

Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022.

Bei ihren Prüfungen haben die Finanzermittler neben der Umgehung von Sozialabgaben und dem Missbrauch von Sozialleistungen insbesondere den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung im Visier.

Im Jahr 2022 wurden 127 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2021: 113). Zudem konnten 105 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden (2021: 105).

Quelle : Zoll.de

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