Zoll online – Pressemitteilungen – Bilanz des Hauptzollamts Saarbrücken für das Jahr 2017

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Saarbrücken, 2. Mai 2018

Besonders häufig konnten im vergangenen Jahr Betäubungsmittel und Arzneimittel aus dem Verkehr gezogen werden.

Die 548 Beschäftigten des Hauptzollamts Saarbrücken leisteten im Jahr 2017 einen wichtigen Beitrag für den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Sicherheit der Verbraucher: Fast eine Milliarde Euro Einnahmen, über eine Million abgefertigte Postpakete und vielfältige Sicherstellungen verbotener Waren spiegeln die gute Arbeit des letzten Jahres wider.

„Meine Kolleginnen und Kollegen haben im Jahr 2017 erfolgreich und engagiert gearbeitet. Sie haben sich effektiv für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt“, resümiert Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken, das vergangene Jahr. „Besonders häufig konnten wir im vergangenen Jahr Betäubungsmittel und Arzneimittel aus dem Verkehr ziehen.“

Neben der Abgabenerhebung und der Schmuggelbekämpfung geht der Zoll auch gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Schwarzarbeit ist eine Form der Wirtschaftskriminalität, die Arbeitsplätze vernichtet und die Allgemeinheit durch die Nichtzahlung von Sozialabgaben und Steuern schädigt. Im Jahr 2017 wurde eine Schadenssumme von mehr als 11 Millionen Euro ermittelt.

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz zuständig. Damit umfasst der Zuständigkeitsbereich 13 Landkreise sowie 6 kreisfreie Städte und somit mehr als 7.500 Quadratkilometer.

Einnahmen

Das Hauptzollamt Saarbrücken hat im vergangenen Jahr 998 Millionen Euro eingenommen. Mit 489 Millionen Euro entfällt der größte Anteil der erhobenen Steuern auf die Einfuhrumsatzsteuer. Außerdem umfassen die Einnahmen 230 Millionen Verbrauchsteuern und 40 Millionen Euro Zölle.

Die Einnahmen durch die Kfz-Steuer bleiben mit 238 Millionen Euro auf einem konstanten Niveau. Im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Saarbrücken sind rund 1,7 Millionen Fahrzeuge zugelassen, für die die Besteuerung durchgeführt wird.

Die Zollverwaltung hat im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 130 Milliarden Euro für den deutschen Staat eingenommen. Das entspricht etwa der Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Damit sichert der Zoll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung und Infrastruktur.

Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei. Dabei achtet der Zoll darauf, dass Mindestlöhne gezahlt und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet werden.

So wurde beispielsweise ein 53-jähriger südosteuropäischer Arbeitgeber aus dem Raum Kaiserslautern wegen Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der gelernte Handwerker beschäftigte seine Landsleute schwarz, indem er Löhne bar auszahlte und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) nicht an die zuständigen Stellen weiterleitete. Darüber hinaus bezahlte er weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

In einem anderen Fall wurden im Regionalverband Saarbrücken mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266 a Strafgesetzbuch) vollstreckt. Ein Gastronom soll mehrere Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 26 Monaten schwarz beschäftigt haben. Dadurch wurden die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe gezahlt. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen dauert noch an.

„Es ist wichtig, dass Arbeitgeber, die sich an die Regeln des Arbeitsmarkts halten, keine Nachteile durch Schwarzarbeit bei der Konkurrenz ausbaden müssen“, so Hans Barth. „Unsere Kontrollen stärken die ehrlichen Unternehmen und das Sozialgefüge. Darüber hinaus stabilisieren sie den Arbeitsmarkt. Aber auch auf die Arbeitnehmer haben wir ein Augenmerk.“

So wurde im Rahmen der oben genannten Durchsuchungen auch gegen einzelne Arbeitnehmer wegen Betrugs ermittelt. Es bestand der Verdacht, dass sie zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben, indem sie ihren tatsächlichen Lohn der Agentur für Arbeit verschwiegen und dadurch doppelt abkassierten.

Im vergangenen Jahr wurden 1.633 Arbeitgeber geprüft und mehr als 3.800 Strafverfahren sowie 740 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Summe der 2017 erwirkten Freiheitsstrafen belief sich auf 41 Jahre. Außerdem wurde eine Schadenssumme von mehr als 11 Millionen Euro ermittelt.

Zollämter

Zum Hauptzollamt Saarbrücken gehören die Zollämter Germersheim (mit der Abfertigungsstelle Internationale Frachtstation Speyer), Kaiserslautern, Pirmasens, Saarbrücken (mit den Dienstorten Saarbrücken, Homburg und Saarlouis) sowie das Zollamt Saarbrücken-Flughafen.

Eine effiziente Zollabfertigung ist für den reibungslosen Ablauf der Handelsgeschäfte von entscheidender Bedeutung. Die Kolleginnen und Kollegen der Zollämter verstehen sich als Partner der Wirtschaft und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die gute Zusammenarbeit wird unter anderem durch die Bearbeitung von 1,4 Millionen Einfuhr- und fast 13 Millionen Ausfuhrpositionen im Jahr 2017 dokumentiert. Außerdem wurden mehr als 1 Million Postsendungen übernommen und bearbeitet.

Neben der Kooperation mit der Wirtschaft steht auch der Verbraucherschutz im Blickpunkt. Deshalb zieht der Zoll Produkte, die die Verbraucher gefährden, aus dem Verkehr.

So stellten Zöllner in Speyer letztes Jahr vor Ostern 100 Gramm Marihuana – versteckt in Ostereiern und Osterhasen – in einem Päckchen aus der Schweiz sicher. Gegen den Paketempfänger wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Das Marihuana wurde sichergestellt.

„Zum Schutz der Verbraucher müssen wir genau hinsehen“, so Hans Barth. „Es ist nicht immer so, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint. Unsere Erfahrung und unser Spürsinn bringen uns oft auf die richtige Fährte.“

Deshalb zog der Zoll in Kaiserslautern im August 2017 Fidget Spinner aus dem Verkehr, bei denen die Produktsicherheit nicht gewährleistet war. So waren zum Beispiel in einem Päckchen aus China Fingerkreisel mit LED-Beleuchtung enthalten. An der Ware fehlte die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Es waren keine Kennzeichnungen zur Identifikation des Produkts oder des Herstellers angebracht. Außerdem waren weder Warnhinweise aufgedruckt noch eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beigelegt. Die Fingerkreisel waren nicht einfuhrfähig und wurden vernichtet.

Kontrolleinheiten

Die mobilen Kontrolleinheiten des Zolls überprüfen sowohl in den Grenzgebieten als auch im Hinterland Personen, Pkws, Lkws, Kleintransporter, Schiffe, Busse und Züge nach mitgeführten Waren.

2017 wurden im Bezirk mehr als 7.000 Personen und fast 6.000 Fahrzeuge von den mobilen Zollstreifen überprüft. Besonders häufig wurden dabei Drogen- und Zigarettenschmuggel aufgedeckt.

So kontrollierten beispielsweise Zöllnerinnen und Zöllner an der Autobahn 6 den grenzüberschreitenden Verkehr nach verbotenen und steuerpflichtigen Waren. Dabei stellten sie drei Schlagringe, drei flexible Stahlruten sowie zwei verbotene CS-Gas-Dosen ohne zugelassenes Prüfzeichen des Bundeskriminalamts fest, die in Papier eingewickelt und unter Frühstücksflocken in einem Paket versteckt waren. Außerdem wurden an diesem Tag 13.220 Zigaretten aus dem Verkehr gezogen. Die Zigaretten wurden sichergestellt und 2.100 Euro Tabaksteuer erhoben.

Auch am Flughafen Saarbrücken kontrolliert der Zoll. Dadurch verhinderten die Zöllner im letzten Sommer unter anderem, dass ein Hundewelpe ohne Papiere eingeschmuggelt wurde. Ein Reisender versuchte, dem Zoll einen acht Wochen alten Labrador als neunjährigen Golden Retriever zu verkaufen. Der Welpe verfügte nicht über die notwendigen Untersuchungen und Impfungen. Um zu vermeiden, dass Tierseuchen in die Europäische Union eingeschleppt werden sowie zum Schutz der Verbraucher wirkt der Zoll bei der Überwachung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mit.

Prüfungsdienst

Steuerfestsetzungen beruhen häufig auf Angaben, die der Beteiligte selbst gemacht hat. Eine abschließende Überprüfung dieser Angaben ist aus Zeitgründen im Vorfeld oft nicht möglich. Der Zoll überprüft deshalb durch nachgelagerte Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen die steuerlich relevanten Sachverhalte. Er stellt damit sicher, dass die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Dabei ist der Prüfungsdienst nicht nur Kontrollorgan, sondern auch Berater des Zolls. Gesetzesänderungen, neue Arbeitsabläufe und bereits gemachte Erfahrungen werden mit den Unternehmen besprochen.

2017 prägten viele Gespräche zur Abschaffung des Branntweinmonopols die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner. Mit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes zum 1. Januar 2018 ergaben sich Änderungen für branntweinherstellende und -verarbeitende Betriebe, die thematisiert wurden.

Im Jahr 2017 führte der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Saarbrücken mehr als 600 Prüfungen und gut 6.500 Steueraufsichtsmaßnahmen durch. Dadurch wurden 4,3 Millionen Euro nacherhoben und über 500.000 Euro erstattet.

Ahndung

Die Ahndung ist für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Aufgabenbereich der Zollverwaltung zuständig. Handelt es sich um reine Steuerstrafverfahren, hat die Ahndung die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft.

Insgesamt wurden 2017 über 3.200 Strafverfahren sowie 200 Bußgeldverfahren im Bereich des Steuerrechts geführt. Dazu kamen außerdem die Beanstandungen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: 3.800 Straf- und 750 Bußgeldverfahren.


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Quelle : Zoll.de

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