Geschätzter Steuerschaden in Höhe von rund 700.000 Euro
Am 25. Januar 2024 stellten Beamtinnen und Beamte des Zollfahndungsamts Essen im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme in den Lagerräumen einer Speditionsfirma in Ratingen insgesamt 64 Europaletten mit unversteuerten E-Zigaretten fest und sicher. Diese waren unter Umgehung der deutschen Verbrauchsteuern sowie lebens- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt worden.
Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen den Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten ein. Das maximal erlaubte Tankvolumen von zwei Millilitern je E-Zigarette wurde deutlich überschritten.
Jede Europalette enthielt eine unterschiedliche Vielzahl an Kartons, deren Inhalt sich wiederum aus den unterschiedlichsten E-Zigaretten diverser Marken, Sorten und Größen in unterschiedlicher Anzahl und Aufmachung zusammensetzte.
Der durch die Sicherstellung festgestellte Steuerschaden beläuft sich nach erster vorsichtiger Hochrechnung auf mindestens circa 700.000 Euro.
Die weiteren Ermittlungen werden beim Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Köln – geführt.
Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg-E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Milliliter nicht überschreiten.
Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge beziehungsweise Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.