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Saarbrücken, 16. November 2017
Gastronomiebetriebe im Fokus des Zolls
Am 9. und 10. November 2017 überprüfte der Zoll die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe. Mit mehr als 60 Zöllnerinnen und Zöllnern beteiligte sich auch das Hauptzollamt Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz an dieser bundesweiten Aktion. Von besonderem Interesse waren Restaurants und Bars sowie Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Gastronomiebetrieb.
In den Nachmittag- und Abendstunden wurden an beiden Tagen insgesamt 82 Arbeitgeber mit den dort angetroffenen Arbeitnehmern überprüft. Im Blickpunkt des Zolls stand einerseits, ob die Arbeitnehmer den Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro erhalten. Andererseits wurde auch geprüft, ob die Arbeitgeber ihre Servicekräfte und Köche richtig angemeldet haben und damit die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß zahlen.
Aufgrund der Kontrollen ergaben sich folgende Verdachtsmomente:
- 24 Mindestlohnverstöße
- 14 Ausländerbeschäftigungen (Nicht-EU-Bürger arbeiten ohne Arbeitserlaubnis)
- 26 Mal Sozialleistungsbetrug (ungerechtfertigtes Beziehen von Sozialleistungen)
- 27 Hinterziehungen von Sozialabgaben (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB)
Im Nachgang zu den Kontrollen werden die Angaben nun geprüft und gegebenenfalls mit den Geschäftsunterlagen abgeglichen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an.
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Quelle : Zoll.de
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