Zoll online – Pressemitteilungen – Bundesweite Schwerpunktprüfung auch in Thüringen und Südwestsachsen

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Hauptzollamt Erfurt kontrolliert Baugewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führte am 26. April 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durch.

Mehr als 115 Zöllner*innen des Hauptzollamts Erfurt überprüften auf Baustellen in Thüringen und Südwestsachsen die Arbeitsbedingungen von 633 Arbeitnehmer*innen (479 in Thüringen und 154 in Südwestsachsen).

Im Mittelpunkt der Prüfungen standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Darüber hinaus spielten im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsende- und dem Mindestlohngesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Der Mindestlohn in der Baubranche

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro je Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro je Stunde), sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Insgesamt konnten über 68 Unregelmäßigkeiten (26 in Thüringen und 42 in Südwest-sachsen) festgestellt werden, die noch weitere Prüfungen notwendig machen.

Nachdem sich mehrere Arbeitnehmer*innen auf einer Baustelle in Chemnitz zunächst durch Flucht oder Verstecken der Prüfung entziehen wollten, stellten die Beamt*innen zwei albanische Staatsbürger fest, die keine gültigen Aufenthaltstitel besaßen. Einer der Männer legte einen gefälschten Ausweis vor. Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da gegen die Männer außerdem vollstreckbare Haftbefehle vorlagen, wurden sie im Anschluss der Polizei übergeben.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.

Die Schwerpunktkontrollen

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle : Zoll.de

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