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Zoll befragt mehr als 8.000 Personen und kontrolliert Geschäftsunterlagen von über 1.000 Arbeitgebern
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Über 2.200 Beschäftigte des Zolls befragten im Rahmen der Schwerpunktprüfung im gesamten Bundesgebiet mehr als 8.000 Personen und überprüften über 1.000 Arbeitgeber anhand der Geschäftsunterlagen.
Die Zöllner*innen leiteten bereits vor Ort in knapp 170 Fällen Straf- und in über 380 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Besonders auffällig dabei war die Vielzahl von Feststellungen im Bereich der Ausländererwerbstätigkeit.
In mehr als 1.900 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich. Dabei haben die Zöllner*innen in über 600 Fällen Hinweise auf Mindestlohnverstöße festgestellt.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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