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2.500 ehemalige Meeresbewohner vernichtet
Dem Hauptzollamt Rosenheim kam letzte Woche eine traurige Aufgabe zu. Die Mitarbeiter der Zentralen Verwertungsstelle, die auch für die Hauptzollamtsbezirke Landshut und München zuständig sind, mussten Korallen und Fechtermuscheln, die als Reisemitbringsel von den Zollbeamten am Flughafen München beschlagnahmt wurden, vernichten.
Vor allem in der Hauptreisezeit führen Reisende leider noch immer Tiere und Pflanzen ein, die dem Artenschutzabkommen unterliegen und somit bei der Einfuhr zu beschlagnahmen sind. Das Artenschutzlager des Zollamts München Flughafen dokumentiert auf erschreckende Weise, wie unbedacht im Urlaub Reisemitbringsel erworben werden, welche dem Artenschutz unterliegen. Obwohl den Reisenden zum Teil nicht unerhebliche Geldbußen drohen, lässt sich der Schaden für die Natur nicht mehr rückgängig machen.
Was die notwendige Teilräumung des Artenschutzlagers des Zollamts München Flughafen auch zeigt. Von dort wurden die knapp eine Tonne schweren Kisten, gefüllt mit etwa 2.500 ehemaligen Meeresbewohnern, in eine im Landkreis Rosenheim gelegene Kiesgrube transportiert.
Hier wurden sie aus den Kisten auf den Boden entleert, um anschließend von der Schaufel eines über 9.000 Kilogramm schweren Radladers in Trümmern zerschlagen zu werden.
„Laut Auskunft des Bundesamts für Naturschutz ist die Vernichtung leider notwendig. Aufgrund der sehr großen Anzahl vorhandener Exemplare, die für Ausstellungs- und Schulungszwecken bereits verwendet werden, können diese Korallen und Fechterschnecken keiner sinnvollen Verwendung mehr zugeführt werden“, erklärte Patrizia Kaiser, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Mit lautem Geknacke vom Brechen der Schalen liegen innerhalb kurzer Zeit nur noch Trümmer aus Kalk auf dem Boden. Diese werden mit dem Schaufelbagger auf einen Haufen mit Bauschutt und Betonteilen geschüttet. „Bei Bedarf wird der ganze Schuttberg nochmals zerkleinert und dann für den Straßenunterbau verwendet“, führte der technische Betriebsleiter der Kiesgrube aus.
Die Vernichtung von insgesamt 13 Tonnen Textilien, Schuhen und Parfums im Jahr 2017, die als Plagiatwaren eingeführt wurden, oder von beschlagnahmtem Alkohol und beschlagnahmten Zigaretten sind für die Zollbeamten der Zentralen Verwertungsstelle schon Routinearbeit. Aber die Vernichtung von geschützten Tieren und Pflanzen zu überwachen, stimmt auch die Kollegen der Verwertungsstelle nachdenklich. Auch die mitanwesende Auszubildende des Hauptzollamts Rosenheim, die die vielseitigen Aufgabengebiete des Zolls jetzt auch praktisch erlebt hat, sieht, wie wichtig Artenschutz und dessen Kontrolle sind, um solche Aktionen vermeidbar machen zu können.
Die Zollverwaltung rät allen Reisenden, sicherheitshalber die Finger von allen Pflanzen und Tieren – tot oder lebendig – als Reisemitbringsel zu lassen.
Über die geschützten Tiere und Pflanzen in den jeweiligen Ländern kann man sich auch auf unserer Website oder auch auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz informieren.
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Quelle : Zoll.de
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