Zoll online – Pressemitteilungen – Der Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

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3. März 2024: Tag des Artenschutzes

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Jahr 2023 feierte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.

Im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit geschützte Tiere, Pflanzen beziehungsweise Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres aufgrund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll bundesweit 1,77 Millionen geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. 38 Prozent aller Aufgriffe verzeichnen die internationalen Flughäfen in Deutschland.

Allein im Jahr 2022 hat der Zoll am Frankfurter Flughafen 594 Sicherstellungen mit 54.298 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle verzeichnet. Darunter waren auch 2.597 lebende Tiere, wie Pythons, Vogelspinnen und Steinhühner sowie zahlreiche lebende Korallen. Darüber hinaus wurden 1.400 lebende Pflanzen am Flughafen sichergestellt, häufig Kostuswurzeln, Orchideen und Kakteen. 50.301 tote Exemplare – meistens Urlaubsouvenirs aus Reiseländern – wurden beschlagnahmt, wie zum Beispiel Amulette aus Tigerfell und Gebetsketten aus Elfenbein oder Handtaschen aus Krokodilleder. Ein weiterer interessanter Fund in einer Postsendung aus dem Kongo war eine Holzente. Das Röntgenbild zeigte bei der Kontrolle, dass sich im Innern der Ente 41 Löwenzähne befanden, eingegossen in Bauschaum.

Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

„Zahlreiche Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein mit nach Hause bringen. Sie tragen so in jedem Fall dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten blüht“, so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Quelle : Zoll.de

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