Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Bersenbrück einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 150 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Mann somit auch als vorbestraft.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im Februar 2020 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte der 45-Jährige rund 9.400 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Mitteilung seiner Krankenkasse. Diese hatte dem Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt, dass der Mann eine Beschäftigung aufgenommen hatte, obwohl er im Leistungsbezug stand. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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