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Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Neunzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.700 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Da der Mann aus Nordhorn seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte, konnte er rund 1.120 Euro zu Unrecht kassieren.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam die Agentur für Arbeit dem Leistungsbetrüger auf die Schliche. EDV-unterstützt vergleicht der Leistungsträger regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten. Da der 48-Jährige zeitgleich Arbeitslosengeld I und Gehalt von einem Personaldienstleister bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu Unrecht bezogene staatliche Unterstützung ebenfalls zurückzahlen.
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Quelle : Zoll.de
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