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37 Sachverhalte erfordern weitere Prüfung
Am Freitag, dem 7. Juni 2019, überprüften insgesamt 90 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 389 Personen von 77 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen befragt und 27 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 37 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Im Einzelnen ergaben sich:
- in 16 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz
- in 7 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in einem Fall Verdacht auf Scheinselbstständigkeit)
- in 4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis)
- in 10 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben
Im Zuge einer der Geschäftsunterlagenprüfungen ergab sich der dringende Verdacht einer „doppelten Buchführung“. Augenscheinlich wurden tatsächlich andere Beträge ausgezahlt, als in den vorgelegten Verdienstbescheinigungen ausgewiesen. Die Prüfung wurde daraufhin sofort beendet und gegen den Betreiber ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Quelle : Zoll.de
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