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Dortmund, 14. Juni 2018

Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung prüften 92 Zollbeamtinnen und Zollbeamte des Hauptzollamts Dortmund am 8. Juni 2018 das Hotel- und Gaststättengewerbe bezüglich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurde kontrolliert.

Bei insgesamt 115 geprüften Betrieben wurden 494 Personen befragt. Es wurden insgesamt 79 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • 20 Anhaltspunkte auf Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
  • 28 Anhaltspunkte auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
  • 13 Anhaltspunkte auf Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis)
  • 18 Anhaltspunkte auf Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Die Ermittlungen dauern an.

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Quelle : Zoll.de

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