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Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am Freitag, dem 8. Februar 2019, überprüften insgesamt 149 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Branche Kurier- Express- und Paketdienste.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 791 Personen und 104 Betriebe zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 55 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in:

  • 30 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
  • 15 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
  • einem Fall Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis)
  • 9 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

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Quelle : Zoll.de

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