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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 21. November 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Massagestudio in Recklinghausen. Dabei wurden unter anderem drei thailändische Frauen angetroffen und kontrolliert.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen thailändische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die Frauen konnten sich nicht ausweisen. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügten sie ebenfalls nicht.
Die Zollbeamten nahmen die 31-, die 38- und die 39-Jährige daraufhin wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel vorläufig fest und übergaben sie nach der Vernehmung der Ausländerbehörde. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib der Frauen.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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