Zoll stellt 108 Kilogramm Marihuana sicher
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund führten am 28. Februar 2022 Kontrollen von Postlieferungen in einem bedeutenden Postverteilzentrum in Herne durch.
Bei den Kontrollen stellten die Beamten insgesamt 108,32 Kilogramm Marihuana, verteilt auf vier Pakete, sicher. Die Pakete befanden sich auf der Durchfuhr von Italien in die Niederlanden.
„Auch der Postversand innerhalb der EU wird regelmäßig kontrolliert“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Der Zoll findet bei diesen Kontrollen immer wieder verbotene Substanzen. Der Trend scheint zur Drogenlieferung per Paketversand zu gehen“, so Münch weiter.
Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden.
Dazu darf der Zoll die Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchsteuer unterliegen.
Das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist der Zoll befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.