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<www.zoll.de/goto?id=197490>
Düsseldorf, 14. Juni 2018
Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf kontrollierten 193 Personen
Die Beschäftigungsverhältnisse von 193 Arbeitnehmern kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf am 8. Juni 2018 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
42 Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten Hotel- und Gastronomiebetriebe in den Städten Wuppertal (10), Solingen (10), Velbert (7), Remscheid (3), Wülfrath (3), Düsseldorf (6), Langenfeld (2), Monheim (2) und Ratingen (1).
In 25 dieser Betriebe führten sie neben den Personenbefragungen noch Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Die Zöllner fanden dabei Anhaltspunkte für mögliche Verstöße:
- Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in 32 Fällen
- Hinweise auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 21 Fällen
- Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung in einem Fall
- Hinweise auf Leistungsmissbrauch in sechs Fällen
Die Auswertung der Personenbefragungen dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Quelle : Zoll.de
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