Zoll online – Pressemitteilungen – Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums

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Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz und das Deutsche Patent- und Markenamt informieren auf der BAUMA 2019

Der Versuch, bei Bauvorhaben Geld zu sparen, kann sowohl bei kleinen als auch bei großen Baumaterialien auf Kosten der Sicherheit gehen. Deshalb ist die Sorgfalt der Verantwortlichen am Bau bereits beim Materialeinkauf gefragt, um spätere Schäden durch das Verbauen billiger Fälschungen zu verhindern.
Ebenso muss etwa beim Einkauf von Ersatzteilen für Maschinen, zum Beispiel bei Kugellagern, sehr genau geprüft werden, ob es sich um qualitativ hochwertige Originalteile oder minderwertige Fälschungen handelt, die, einmal verbaut, im schlimmsten Fall sogar der Auslöser von katastrophalen Unfällen mit Todesopfern sein können.

Um die Baubranche für die Sicherheitsrisiken, die gefälschte Baumaterialien, Baumaschinen, Werkzeuge und Ersatzteile bergen, zu sensibilisieren, nimmt die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion zusammen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch in diesem Jahr an der weltgrößten internationalen Fachmesse BAUMA in München teil.

Die ZGR steht dabei während der gesamten Messe den Fachbesuchern und Ausstellern für Fragen zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums zur Verfügung. Das DPMA informiert über die Eintragung und Recherche von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken. Anhand von Ausstellungsstücken werden darüber hinaus am Messestand die Gefahren, die von gefälschten Waren ausgehen, erläutert und Verbraucher darüber informiert, wie man insbesondere im Online-Handel den Kauf gefälschter Waren vermeidet.

Gemeinsamer Informationsstand von Zoll und Patent- und Markenamt

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Bearbeitung von sogenannten Grenzbeschlagnahmeanträgen.

Jeder Inhaber eines gültigen Rechts geistigen Eigentums (zum Beispiel Marke, Patent, Urheberrecht) hat die Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Je nach Umfang des bewilligten Antrags hält der deutsche Zoll oder auch der Zoll eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union Waren aus Drittländern (zum Beispiel bei der Einfuhr) an, die im Verdacht stehen, die Rechte geistigen Eigentums des Antragstellers zu verletzen.
Bestätigt sich der Verdacht der Rechtsverletzung, so werden die Waren, gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens, vernichtet.

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Quelle : Zoll.de

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