Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung
Im Rahmen von Ermittlungen durch das Hauptzollamt Lörrach gegen eine im Ortenaukreis ansässige Tätergruppierung im Gebäudereinigungsgewerbe konnte durch verdeckte Ermittlungen ein weiteres Verfahren gegen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, in diesem Fall ein Ehepaar, welches neben seinem Einkommen zu Unrecht Arbeitslosengeld bezog, geführt werden.
Anhand der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verurteilte das Amtsgericht Lahr das Ehepaar aus dem Ortenaukreis nun wegen gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von jeweils sechs Monaten.
Der 31-jährige Mann und seine 29-jährige Ehefrau haben gegenüber der zuständigen Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ihre in einem Gebäudereinigungsbetrieb ausgeübten Tätigkeiten nicht in vollem Umfang angezeigt und somit zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen. In einem Zeitraum von 19 Monaten summierten sich die gewährten Leistungen auf 6.000 Euro, die ihnen nicht zustanden.
Dieser Betrag ist nun von den Verurteilten an die Kommunale Arbeitsförderung zurückzuzahlen.
Die verhängte Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.