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100.000 Konsumeinheiten Heroin mit geschätztem Marktpreis von mehr als 200.000 Euro
Bereits im März dieses Jahres gelang der Zollkontrolleinheit des Hauptzollamts Rosenheim – Standort München – einer der größten Initiativaufgriffe des Zolls der letzten Jahre im südbayrischen Raum.
Am Münchener Hauptbahnhof wurde ein 21-jähriger Mann, der sehr zügig den Bahnhof in Richtung Taxistand verlassen wollte, von zwei Zollbeamten aufgehalten und befragt. Er gab an, aus Aachen angereist zu sein, um seine Familie in München zu besuchen. Die Frage, ob er verbotene Gegenstände oder Waren dabeihabe, verneinte er. Dennoch unterzogen die Zollbeamten das einzige Gepäckstück des Reisenden, ein kleiner schwarzer Koffer, einer Kontrolle.
In diesem mussten sie auch nicht lange suchen, um unter Kleidungsstücken mehrere in Zellophanfolie eingewickelte szenentypische Pakete zu finden. Daraufhin wurde der mit marokkanischem Pass und spanischem Aufenthaltstitel reisende Mann vorläufig festgenommen.
Die genauere Untersuchung der Pakete auf der Dienststelle ergab, dass es sich um sechs Kilogramm Heroin (brutto) und über 100 Gramm Kokain handelte. Während der Vernehmung gab der Mann zu, die Pakete aus den Niederlanden abgeholt zu haben.
Die Zollbeamten übergaben ihn der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift, bestehend aus Beamten des Zollfahndungsamts München und des Bayrischen Landeskriminalamts, die für Fälle der organisierten grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität zuständig sind, um die weiteren Ermittlungen zu führen.
Die genaue Verwiegung der Drogen im Labor ergab ein Nettogewicht von mehr als fünf Kilogramm Heroin. Dies entspricht etwa 100.000 Konsumeinheiten mit einem geschätzten Marktpreis von mehr als 200.000 Euro. Nach der Vorführung beim Haftrichter wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen.
Ende November 2021 fand am Amtsgericht München die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten statt. Wegen des Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz (unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) wurde er nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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