Festnahmen durch Zoll und Polizei an Flughäfen in Frankfurt und in Brüssel
Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Landespolizeipräsidiums Saarland vollstreckten am 10. und 12. November 2021 zwei Haftbefehle und durchsuchten insgesamt zwölf Wohn- und Geschäftsräume im Regionalverband Saarbrücken sowie in Luxemburg.
Zwei hochpreisige Oldtimer sowie drei weitere Fahrzeuge namhafter Hersteller im Gesamtwert von mehreren Hunderttausend Euro, rund 22 Kilogramm Gold, 340 Silbermünzen, einen Revolver mit 50 Stück Munition, 13 Kartons mit wertvollen Briefmarken und umfangreiche Geschäftsunterlagen sicherten die Einsatzkräfte unter Federführung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe (GFG Saarland) des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Landespolizeipräsidiums Saarland bei dem groß angelegten Einsatz.
Ausgangspunkt der seit 2019 unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführten Ermittlungen war eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Financial Intelligence Unit (FIU), die Zentralstelle des Zolls zur Untersuchung verdächtiger Finanztransaktionen.
Den mutmaßlichen Tätern wird der bandenmäßige Handel mit Arznei- und Dopingmitteln und damit verbundener Geldwäsche vorgeworfen.
Gemäß den bisherigen Ermittlungen generierten die beiden 62- und 49-jährigen Hauptbeschuldigten Einnahmen aus dem Betrieb diverser Online-Shops, über welche sie im großen Stil unerlaubt verschreibungspflichtige Arznei- und Dopingmittel im Inland und im europäischen Ausland vertrieben.
Zudem stehen sie in Verdacht, das illegal erwirtschaftete Vermögen im Anschluss in ein eigenes weitverzweigtes, internationales Firmennetzwerk eingebracht zu haben. So sollte die Legalität der unrechtmäßigen Einnahmen suggeriert und die Herkunft der inkriminierten Vermögenswerte verschleiert werden.
Die beiden Hauptverdächtigen wurden bei der versuchten Ausreise an den Flughäfen Frankfurt am Main und Brüssel durch eine Spezialeinheit des Landespolizeipräsidiums Saarland und durch belgische Behörden festgenommen. Gegen sie liegt ein nationaler beziehungsweise europäischer Haftbefehl vor.
„Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass sich der Umfang der vorgeworfenen Geldwäschehandlungen – allein für einen der betriebenen Online-Shops – auf mindestens 3,8 Millionen Euro beläuft. Die weiteren Ermittlungen und Auswertungen der anderen Online-Plattformen werden zeigen, ob diese Zahl um ein Vielfaches nach oben korrigiert werden muss“, so die Leiterin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, Cosima Schmidt.
An dem Einsatz waren 90 Kräfte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Landespolizeipräsidiums Saarland beteiligt.