Bundesgerichtshof weist Revision gegen Urteile als unbegründet ab
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ermittelte zusammen mit der Steuerfahndung Bochum in den Jahren 2019 bis 2021 gegen einen Bauunternehmer aus Bochum sowie einen Gehilfen, ebenfalls mit Wohnsitz in Bochum.
Der Bauunternehmer hatte über einen mehrjährigen Zeitraum Schwarzlöhne an seine Arbeitnehmer gezahlt und dieses durch den Erwerb von Scheinrechnungen in großem Umfang abgedeckt. Hierdurch wurden Beitrags- und Lohnsteuerschäden in einer Gesamthöhe von 2,5 Millionen Euro verursacht.
Das Landgericht Bochum verurteilte den Bauunternehmer bereits am 20. März 2024 nach zahlreichen Verhandlungstagen zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, den Gehilfen zu einem Jahr und drei Monaten.
Gegen die Urteile wurde jeweils Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese nun als unbegründet ab.
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