Zoll online – Pressemitteilungen – Erneuter Goldfund am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden

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Fünf Armreife im Wert von über 3.500 Euro geschmuggelt


Nicht angemeldete Armreife aus Gold

Bereits in der vergangenen Woche hatten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im Koffer einer Reisenden Goldschmuck im Wert von 2.600 Euro entdeckt, der nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war. Nun wurden die Beamten erneut fündig.

In diesem Fall brachte eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige fünf Armreife aus Gold von ihrer Reise aus Marokko mit.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 3.500 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von circa 760 Euro konnte die Frau ihre Reise fortsetzen.

Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an. Mitunter stellt dies bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.

Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“ sowie im Faltblatt „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erkundigen, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Reisen
Faltblatt „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“PDF | 1 MB

Quelle : Zoll.de

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