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Zoll stellt über 600 Kilogramm Pyrotechnik sicher


Kleintransporter voll mit Pyrotechnik

Am 1. November 2022 kontrollierten Zöllner der mobilen Kontrolleinheit Pirna einen niederländischen Kleintransporter am Rastplatz Heidenholz an der Autobahn 17.

Der Fahrer gab an, aus Tschechien kommend auf dem Weg in die Niederlande zu sein. Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren verneinte er.

Allerdings befand sich im Laderaum des Fahrzeugs ausschließlich hochexplosive Pyrotechnik.

In der Folge stellten die Kollegen 39 Batteriefeuerwerke mit einem Gesamtgewicht von 635 Kilogramm sicher. Die Nettoexplosivmasse betrug dabei fast 86 Kilogramm.

Gegen den Fahrer, der keine entsprechende Erlaubnis vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.

Das deutsche Sprengstoffrecht umfasst explosionsgefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Explosivstoffe (Schwarzpulver, Nitroglycerin etc.) und pyrotechnische Sätze sowie pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) und Zünd- und Anzündmittel.

Die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen durch Deutschland ist nur zulässig, wenn der Durchführer über eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt. Dabei besteht eine ausdrückliche Anmelde- und Vorführpflicht bei den Zollstellen.

Quelle : Zoll.de

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