Zöllner ahnden zahlreiche Verstöße bei einem Aufgriff
Selbst die erfahrenen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg staunten nicht schlecht über die zahlreichen Verstöße, die sie vor Kurzem im Rahmen einer Kontrolle am Grenzübergang Waldsassen feststellten. Das Sicherstellungsverzeichnis liest sich wie ein Katalog an verbotenen Gegenständen und Waffen.
Die Selber Zöllner überprüften den mit vier Personen besetzten Pkw kurz nach der Einreise in das Bundesgebiet. Auf Befragen gaben die Reisenden an, nur eine Stange Zigaretten dabeizuhaben. Die Frage nach mitgeführten verbotenen Gegenständen und Waffen wurde von allen verneint.
Dass es die vier Männer mit der Wahrheit nicht so genau nahmen, zeigte sich sehr schnell bei der Überprüfung des Fahrzeugs. Im Fahrzeuginnenraum befand sich unter einer Arbeitsjacke eine Plastiktüte mit folgendem Inhalt: 20 Schlagringe, fünf Springmesser (Klingenlänge jeweils neun Zentimeter), ein Butterflymesser (Klingenlänge neun Zentimeter).
Im Handschuhfach fanden die Zöllner neben einer geringen Menge Marihuana einen griffbereiten nicht geladenen Schreckschussrevolver, Kaliber sechs Millimeter vor. Keiner der Reisenden konnte die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieser Waffe vorlegen.
Außerdem zogen die Beamten eine CO2-Pistole, ohne Kennzeichnung, Kaliber 4,5 Millimeter mit einer Reichweite von circa 275 Metern, zwei Plastikdosen mit je 1.500 Metallkugeln (passend für diese Waffenart) sowie insgesamt vier CO2-Kartuschen für diese Waffe aus dem Verkehr.
Insgesamt stellten die Selber Zöllner bei dieser Kontrolle folgende Gegenstände sicher:
- 50 Schlagringe
- fünf Springmesser
- ein Butterflymesser
- sieben, teilweise als Taschenlampen getarnte Elektroschocker
- zwei Faustmesser
- zwei Stahlruten
- eine Schreckschusspistole
- eine CO2-Pistiole nebst Gaskartuschen und 3.000 Schuss Munition
- eine gefälschte Markenuhr
- Feuerwerkskörper der Kategorie 3
Die Männer müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen-, Sprengstoff- und Markengesetz verantworten.
Weitere Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt München – Dienstort Nürnberg.