Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 11. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in Dortmund Kirchhörde.
Vor Ort wurden mehrere Personen bei Abbrucharbeiten angetroffen und überprüft. Darunter befand sich auch ein Mann aus der Republik Moldau ohne festen Wohnsitz.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen moldawische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er jedoch nicht. Er durfte sich daher nur zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhalten.
Die Zollbeamten nahmen den 26-Jährigen vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach seiner Vernehmung wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
Über den weiteren Verbleib der Person entscheidet die Ausländerbehörde.
Gegen den Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis ermittelt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.