Zoll online – Pressemitteilungen – Festnahme bei Fahrzeugkontrolle

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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 13. Dezember 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Fahrzeug eines Metallhändlers auf der Autobahn 40 in Fahrtrichtung Bochum in Höhe Dorstfeld. Der Wagen wurde dort von den Beamten aus dem fließenden Verkehr gezogen.

Neben dem Fahrer, einem 63-jährigen Selbstständigen aus Dortmund, befand sich auf dem Beifahrersitz ein weiterer Mann. Dieser konnte sich vor Ort nicht ausweisen und gab seine Personalien mündlich an. Demnach handelte es sich um einen 35-jährigen Mann aus Burkina Faso.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen burkinische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Da der Verdacht bestand, dass er nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels war, wurde der Mann vor Ort vorläufig festgenommen. Zur Identitätsfeststellung wurde eine FAST-ID-Überprüfung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass er bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und sich illegal in Deutschland aufhielt. Der Mann war schon seit Januar 2021 untergetaucht.

Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen wurde er aus dem Gewahrsam entlassen und der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Dem Beschuldigten droht wegen des illegalen Aufenthalts eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Nach bisherigem Erkenntnisstand hatte der Metallhändler den Mann aus Burkina Faso in der Dortmunder Nordstadt angesprochen, ob er ihm bei Transporten helfen könnte.

Den mutmaßlichen Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Weitere Verstöße hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung, der Zahlung des Mindestlohns und der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht sind ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle : Zoll.de

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