Zoll online – Pressemitteilungen – Festnahme bei Gaststättenkontrolle

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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 4. Januar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Gaststätte im Gelsenkirchener Stadtteil Bulmke-Hüllen.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein pakistanischer Staatsangehöriger, der als Küchenhilfe beschäftigt wurde.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen pakistanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Zunächst konnte der Mann keine Ausweispapiere vorlegen und machte lediglich mündlich Angaben zu seiner Person. Im Laufe der Prüfung konnte jedoch festgestellt werden, dass es sich bei diesen Angaben um Alias-Personalien handelte.

Tatsächlich war der 25-Jährige bereits durch die zuständige Ausländerbehörde zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben worden. Während der Prüfung konnte auch noch ein gefälschter griechischer Aufenthaltstitel bei ihm gefunden werden.

Gegen den Mann wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest. Die Nacht verbrachte er im Polizeigewahrsam. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle : Zoll.de

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