Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 13. Mai 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Restaurant in Gelsenkirchen.
Zwei dort angetroffene Türken (24 und 26 Jahre) gaben sich zunächst als Kunden aus, tatsächlich arbeiteten sie aber. Sie konnten nur ihre türkischen Reisepässe mit einem polnischen Arbeitsvisum vorlegen. Einen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt hätte, besaßen sie nicht.
Die Zollbeamten nahmen sie wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Zahlung von Sicherheitsleistungen in Höhe von 300 und 250 Euro an, da die Männer ausreichend Bargeld dabeihatten.
Später überprüften die Beamten einen Gastronomie- und Hotelbetrieb in Herne-Eickel. Eine 23-Jährige, die im Keller mit Aufräumarbeiten beschäftigt war, legte einen serbischen Reisepass vor.
Auch sie hatte keine Arbeitserlaubnis und wurde vorläufig festgenommen. Sie musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen.
Über ihren weiteren Verbleib und den der beiden Türken entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Ihre Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.