Zoll ermittelte in der Baubranche
Das Amtsgericht Syke verurteilte einen Firmeninhaber aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Betrugs in jeweils sieben Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 180 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Mai 2018 bis Oktober 2018 sowie für den Dezember 2018 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 31.000 Euro.
Außerdem hinterzog der Mann noch Beiträge für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes von circa 10.000 Euro. Zudem versuchte der Angeklagte, mit sogenannten Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer abzudecken.
„Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.