Zoll online – Pressemitteilungen – Gastronom nach Ermittlungen des Zolls zu Geldstrafe verurteilt

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Sozialversicherungsschaden von mehr als 34.000 Euro

Gegen den 21-jährigen Betreiber eines Imbissrestaurants in einer Gemeinde im Landkreis Emmendingen verhängte das Amtsgericht Kenzingen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach hatten festgestellt, dass der Jungunternehmer in einem Zeitraum von Juni 2020 bis Oktober 2022 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hat, diese jedoch nicht oder nicht im korrekten Umfang zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dieser entstand somit ein Schaden von mehr als 34.000 Euro.

Dem rechtswidrigen Handeln waren die Zollbeamtinnen und -beamten unter anderem auf die Schliche gekommen, weil der Unternehmer seinen offiziellen Arbeitsaufzeichnungen zufolge während der Öffnungszeiten seines Betriebs alle Arbeiten – vom Zubereiten der Speisen über den Service vor Ort bis zur Auslieferung – nahezu allein hätte durchführen müssen. Die geringfügig beschäftigten Angestellten waren somit nachweislich in erheblich größerem zeitlichen Umfang für den Beschuldigten tätig.

Dem Ermittlungsergebnis schloss sich die Staatsanwaltschaft Freiburg an und stellte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht, welches die Vorwürfe als erwiesen sah. Der Strafbefehl ist rechtkräftig.

Quelle : Zoll.de

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