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Zoll ermittelt wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz
Große Mengen Botox und andere verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen die Tatverdächtigen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland importiert haben, um es anschließend in die USA und andere Länder weiterzuversenden. Jetzt wurden durch die Zollfahndung Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Gegen sieben Beschuldigte im Alter von 24 bis 55 Jahren führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.
„Der Zoll achtet sehr genau darauf, dass die Vorschriften des Arzneimittelrechts bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr eingehalten werden. Es sollen nur sichere Arzneimittel auf den Markt gelangen. Immer wieder ermittelt die Zollfahndung, weil der Verdacht besteht, dass diese Vorschriften umgangen werden“, kommentierte Stephan Meyns, Sprecher des Zollfahndungsamts Hamburg.
Bereits am 5. April 2022 wurden acht Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg sowie in den angrenzenden Landkreisen Harburg und Pinneberg vollstreckt. Dabei stellten die Ermittlungspersonen des Zolls umfangreiches Beweismaterial in Form von Verpackungsmaterial für den Versand von Arzneimitteln und Geschäftsunterlagen in schriftlicher und digitaler Form sicher.
An dem Einsatz waren etwa 50 Zollkräfte beteiligt.
Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg dauern noch an.
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